| Waren bis zum Umbruch in Osteuropa interstaatliche
Konflikte dominierend, so sind seither zunehmend intrastaatliche
Konflikte zu erkennen. Dabei agieren neben regulären
Streitkräften auch kleinere Milizen bzw. bewaffnete
"Banden" oder von außen eingeschleuste
Terrorkommandos. Diese neuartigen Konflikte führen
teilweise - auch aufgrund mangelnder Eingriffsszenarien
der Staatengemeinschaft - schnell zu humanitären
Katastrophen (z.B. Ruanda, Somalia, Bosnien-Herzegowina,
Kosovo, Sudan) mit massiven Flüchtlingsbewegungen.
Die Frage ist folglich, wie und was kann die internationale
Staatengemeinschaft zur Erhaltung bzw. Durchsetzung des
Friedens beitragen?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die
Prävention vor einem massiven Konfliktausbruch und
die Intervention bei einem vorhandenen Konflikt. Präventiv
sollen z.B. vertrauensbildende Maßnahmen zur Friedensförderung
(vgl. Ziviler Friedensdienst) dienen aber auch die finanzielle
Unterstützung (sog. Entwicklungshilfe) und Maßnahmen
zur Ausbildungsförderung (Demokratisierung der Polizeikräfte).
Gegebenenfalls können von außen auch Verhandlungen
zwischen Konfliktparteien unterstützt werden und
Sanktionen zur Aufnahme von Friedensverhandlungen führen.
Die Intervention beginnt schon mit der frühzeitigen
Beobachtung potenzieller Konfliktregionen um sodann auch
z.B. zügig Katastrophenhilfe leisten zu können.
Verhandlungen können ebenfalls von außen initiiert
werden. Oder es kann mit Sanktionen versucht werden, Konfliktparteien
zum Einlenken zu bewegen. Ist dies zivile Krisenmanagement
ausgeschöpft bzw. wird es als ergebnislos bewertet
beginnt das militärische Krisenmanagement. Hierbei
gibt es zunächst einmal die friedenserhaltenden Maßnahmen
(sog. Blauhelme) und danach die militärische Intervention
zur Friedenserzwingung.
Interessante Fragen bei diesen theoretischen Lösungsansätzen
für Konflikte sind z.B.: Wer agiert(e) präventiv
und wer auch nicht oder in nicht ausreichendem Maß?
Potenziell könnten die Vereinten Nationen, Staatengemeinschaften,
einzelne Staaten aber auch Nichtregierungsorganisationen
aktiv werden. Daraus ergibt sich logischerweise die folgende
Fragestellung: Mit welcher Legitimation wurde /wird militärisch
interveniert und von wem?
Nach vorläufiger Beendigung von Konflikten stellen
sich wiederum weitere Fragen und Probleme: Zum einen die
Frage nach möglichen friedensbildenden Maßnahmen
(Entwaffnung, Befriedung [Ziviler Friedensdienst], Aufbau
einer neuen Polizei und die Rückführung von
Flüchtlingen). Sodann muss überlegt werden wie
die Region wieder in die Staatengemeinschaft zu integrieren
ist und wie ihr mit Aufbauprogrammen wirtschaftlich geholfen
werden kann. Schlussendlich muss der Neuaufbau oder die
Neugestaltung des Staates ggf. einschließlich einer
Föderalisierung organisiert werden.
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